Leistungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen. Die
(Veranstalter), erbringt unter der Marke InnoLab die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm.
Der Veranstalter behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor.

Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung muss in Textform, also per E-Mail, Fax, Post oder online unter www.InnoLab.one an den Veranstalter erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Hotel und Anfahrt
Anfahrt und Unterbringung sind nicht Bestandteil der Leistung und müssen gesondert gebucht werden.

Stornierung durch den Veranstalter
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. Bei Stornierung durch den Veranstalter besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der Veranstaltungen.

Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer
Abmeldungen und Umbuchungen müssen in Schriftform erfolgen. Bei einer Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zzgl. MWSt. erhoben. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen.
Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung muss in Schriftform bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Danach ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.
Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden.
Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt.
Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

Veranstaltungsunterlagen
Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen liegen ausschließlich beim Dozenten/ Seminarleiter. Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Dozenten.

Vertrauliche Informationen
Erlangen die Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungen vertrauliche Informationen, sind diese vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist nicht zulässig. Diese Verpflichtungen endet 5 Jahre nach der Veranstaltung.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich
dem empfangenden Partner bei Erhalt der vertraulichen Information bereits bekannt waren oder
der Öffentlichkeit vor Erhalt der vertraulichen Information bekannt oder allgemein zugänglich waren oder
der Öffentlichkeit nach Erhalt der vertraulichen Information ohne Mitwirken oder Verschulden eines Partners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder
Informationen entsprechen, die dem empfangenden Partner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden oder
von einem Mitarbeiter des empfangenden Partners ohne Kenntnis der vertraulichen Information entwickelt wurde oder
schriftlich durch den betreffenden Partner zur Weitergabe autorisiert wurden.

Veranstaltungsgebühren
Die Veranstaltungsgebühren beinhalten die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Angaben von Preisen und Gebühren erfolgen generell netto.

Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Nachfrage erstellt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Leipzig. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer
Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Fotografien und/oder Filmaufnahmen erstellt werden und diese einen Teilnehmer erkennen lassen, erklärt sich der betroffene Teilnehmer hiermit und mit der Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahme für die Dokumentation sowie für Präsentations- und Werbemaßnahmen für vergleichbare Veranstaltungen einverstanden. Eine Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Fotografien oder Filmaufnahmen an Dritte ist unzulässig, es sei denn an Pressevertreter für Presseberichte zu der Veranstaltung. Referenten, Teilnehmer und Aussteller gelten insoweit nicht als Dritte.
Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass die Fotografien bzw. Filmaufnahmen vom Veranstalter in digitaler Form in Zukunft für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.
Sollte der Teilnehmer mit der Anfertigung einer fotografischen oder filmischen Darstellung seiner Person nicht einverstanden sein, bitten wir um Benachrichtigung bei der Anmeldung zu der Veranstaltung. Der Veranstalter wird sich dann bemühen, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Wenn das nicht möglich oder den Ablauf der Veranstaltung unzumutbar beeinträchtigen würde, kann die Anmeldung vom Veranstalter abgelehnt werden.

Einwilligung zur Weitergabe von Teilnehmerlisten
Der Teilnehmer willigt auch ein, dass die Teilnehmerliste mit den von ihm angegebenen Daten (Name, Unternehmen) zur Ansicht ausgelegt und an andere Teilnehmer der Veranstaltung und präsente Aussteller weitergegeben werden, um den gegenseitigen Kontakt zu erleichtern. Der Verwendung der Daten zu diesem Zweck kann der Teilnehmer jederzeit durch eine formlose Mitteilung widersprechen.

Online Streitbeilegungs-Plattform
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/odr hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.