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Ideen

(1) Gesellschaftliche Systeme sind komplex und hochgradig vernetzt. Änderungen an einem Teilsystem können große Wirkungen entfalten – oder gar keine. In Anlehnung an die Beschreibung von Lebensräumen biologischer Organismen können auch technische, ökonomische und soziale Systeme als Ökosysteme interpretiert werden. Sie bestehen aus in einem gemeinsamen Kontext interagierenden Objekten, die durch kausale und funktionale Wechselwirkungen miteinander verbunden sind. Die Beschreibung komplexer Systeme als Ökosysteme ermöglicht ein umfassendes Verständnis ihrer Funktionen und Wechselwirkungen.

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(2) Die Entwicklung von Ökosystemen basiert auf Evolutionsprozessen, die einerseits neue Merkmale der Objekte, andererseits neue Wechselwirkungen und Systemstrukturen hervorbringen. In einem Ökosystem verändern sich laufend Eigenschaften und Funktionen der einzelnen Objekte und es entstehen neuartige Systemelemente. Damit einhergehend ändern sich Systemstrukturen, Wechselwirkungen und Prozesse.

Die Entwicklung sozialer, ökonomischer und technischer  Ökosysteme basiert nicht nur auf zufälligen  Evolutionsprozessen wie in der Natur, sondern wird planvoll durch Menschen gesteuert. Diese bringen ihre Erfahrungen und  Wissen in die Gestaltung von Infrastrukturen und Prozessen ein und lösen gezielt Entwicklungen aus. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen planvollem Handeln und vor allem durch Marktmechanismen gekennzeichneten Evolutionsprozessen.

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(3) Die größte Wirkung auf die beschriebenen Problemfelder entfalten ökonomische Prozesse. Diese bestimmen einerseits politische Strukturen und Entscheidungen sowie soziale Prozesse und werden anderseits wiederum von diesen maßgeblich beeinflusst. Die durch die Politik verfolgte „Liberalisierung“ der Wirtschaft  und des Finanzwesens belegt eindrucksvoll das Primat der Ökonomie. Die zentralen Ursachen für alle beschriebenen Probleme werden somit im Wirtschafts- und Finanzsystem verortet. Änderungen und Reformen dieses Systems können wiederum nur durch politisches Wirken herbeigeführt werden.

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(4) Die Marktwirtschaft hat sich im Bereich der „Realwirtschaft“ als extem leistungsfähig, flexibel und robust erwiesen. Der kapitalistische Finanzmarkt hat sich zunehmend von der Realwirtschaft entkoppelt, ist tendenziell instabil und entwickelt eine Konkurrenz zur Realwirtschaft durch die Schöpfung rein virtueller „Produkte“.

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(5) Die Vorsorge sowohl gegen Krisen als auch gegen Naturereignisse muss wieder eine zentrale Aufgabe des Staates werden und durch diesen finanziert werden. Diese Aufgabe kann durchaus im Einklang mit marktwirtschaftlichen Ansätzen stehen, ihre Umsetzung erfordert jedoch ein hohes Maß an Transparenz.

(6) Insbesondere kritische Infrastrukturen können nicht auf rein marktwirtschaftlicher Basis aufgebaut werden. Ihre Funktion muss nachhaltig durch den Staat gewährleistet werden. Das bedeutet, dass diese Infrastrukturen keinen Gewinninteressen unterliegen dürfen. In letzter Konsequenz können sie nur staatlich sein. Massive  regulatorische, staatliche Eingriffe in private Infrastrukturen führen zu einem völlig unsinnigen Wettbewerb zwischen Staat und privaten Infrastrukturbetreibern, da diese immer versuchen werden, mit dem Ziel der Gewinnmaximierung den regulatorischen Vorgaben auszuweichen. Dienstleistungen und Produkte für Infrastrukturen können dagegen durchaus dem freien Markt überlassen werden.

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(7) Ein zentrales Problem des kapitalistischen Wirtschaftssystems liegt in der immer schneller werdenden Schaffung virtueller Werte, insbesondere extrem vernetzter Finanzprodukte. Daraus resultiert die Fragestellung, wie ein Finanzsystem aussehen müsste, das reiner Dienstleister der Realwirtschaft ist und das keine Finanzprodukte erzeugen dürfte. Alle Absicherungen gegen Risiken könnten schließlich auch über Versicherungen erfolgen. Dafür braucht man keine Derivate.

Allerdings kann das Verhältnis von virtuellem Wert und Gebrauchswert einer Ware nicht exakt quanitifiziert werden. Es ist nicht möglich, zwischen diesen Wertanteilen zu unterscheiden. Das ist auch nicht notwendig, wenn alle Produkte und Leistungen steuerlich gleich behandelt werden, d.h. die steuerliche Besserstellung von Finanzprodukten beendet wird.

Wenn alle Erträge aus dem Handel mit Finanzprodukten und Aktien genauso besteuert werden wie Erträge aus gewerblicher Tätigkeit, würde die Spekulation, genauer: die Investition in Gewinnerwartungen, zumindest nicht mehr staatlich gefördert.

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(8) Eine weitere grundlegende Frage ist, wer dann Geld schöpfen soll. Wenn es der Staat ist, müsste die Frage geklärt werden, wieviel Geld geschöpft werden muss bzw. darf und wie der Staat zu einem ressourcensparenden und effizienten Handeln angehalten werden kann.

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(9) Generell stellt sich die Frage, wie der Übergang zu einem derartigen alternativen Finanzsystem erfolgen könnte.

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(10) Es gibt zahlreiche Ansätze, Strukturen zu entwerfen, die Kollaboration mehr fördern als Konkurrenz (z.B. [6]). Generell wäre zu klären, ob nicht beide Tendenzen gleichzeitig, wenn auch gegenläufig wirken müssen, um langfristig zu funktionieren.

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(11) Wie sollte nun das künftige Gesellschaftssystem aussehen? Es soll sowohl die Freiheit des einzelnen garantieren als auch gemeinwohlorientiert sein, entsprechende Leistungsanreize bieten und eine sichere und ausreichende Vorsorge ermöglichen.

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(12) Welche Anforderungen resultieren daraus an das Finanzsystem? Es muss zum einen eine stabile Währung für die Realwirtschaft bereitstellen. Zum anderen darf es keine Gewinne aus reinen Geldgeschäften ermöglichen, um maximale Leistungsanreize in der Realwirtschaft zu bewirken. Spekulative Geldgeschäfte, insbesondere Spekulationen mit exponentiellen Wirkungen sollten nicht zulässig sein. Das betrifft einen großen Teil der aktuellen Finanzprodukte. Sie sind für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Wirtschaft weder notwendig noch förderlich.

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(13) Wie könnte die Transformation zu einem derartigen Finanzsystem erfolgen? Restriktive Maßnahmen könnten zwar zum Ziel führen, wären aber vermutlich mit größeren Schäden auch für die Realwirtschaft verbunden. Denkbar wären aber sanfte Übergänge durch schrittweise Reformen, wie die Einführung einer deutlich höheren Finanztransaktionssteuer oder die Abschaffung der staatlichen Absicherung für hochriskante Finanzspekulationen. Diese könnten wie Spielschulden nach § 762 Abs. 1 und 2 BGB behandelt werden: „Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.“ Spielschulden sind nicht einklagbar.

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